Ob sich die eigene Rekrutierung in Polen lohnt, hängt von vier Voraussetzungen ab: Betriebsgröße, Zahl der Einstellungen pro Jahr, freie HR-Kapazität und polnischsprachige Ansprechpartner im Team. Wer zwei davon nicht intern abdeckt, fährt mit einer spezialisierten Agentur günstiger, weil Aufwand, Reisekosten und Fehlbesetzungen die gesparte Provision aufzehren.
Kurzantwort: Eine Vermittlungsprovision kostet in Deutschland zwischen 20 und 35 Prozent des Bruttojahresgehalts. Rekrutierungskosten pro besetzter Stelle liegen im Schnitt bei 4.200 bis 8.500 Euro, bei eigener Suche im Ausland zuzüglich Reisen und Übersetzungen. Wer selten einstellt, keine polnischsprachigen Ansprechpartner hat und den polnischen Markt nicht kennt, fährt mit einer Agentur günstiger.
Was kostet die Rekrutierung aus Polen wirklich?
Beide Wege kosten Geld, nur fällt es an unterschiedlichen Stellen an. Die Agentur stellt eine sichtbare Rechnung, während die Eigenrekrutierung Arbeitszeit verbraucht, die in den seltensten Fällen jemand sauber mitrechnet.
Für eine besetzte Stelle fallen in Deutschland durchschnittlich 4.200 bis 8.500 Euro an Rekrutierungskosten an. Darin stecken Ausschreibung, Sichtung, Gespräche und der Aufwand der Führungskraft, die parallel ihr Tagesgeschäft weiterführt. Bei einer Rekrutierung im Ausland kommen Reisen, Übersetzungen und die Prüfung ausländischer Zeugnisse hinzu.
Dem gegenüber steht die Provision. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen nennt als Durchschnitt 27,8 Prozent des Bruttojahresgehalts, üblich sind 20 bis 35 Prozent. Bei einem Schweißer mit 45.000 Euro Jahresgehalt ergibt das rund 12.500 Euro.
| Kostenmodell | Wie abgerechnet wird | Passt zu | Was abgesichert ist |
| Erfolgsprovision | Anteil am Bruttojahresgehalt, fällig bei Vertragsunterschrift | einzelnen, klar umrissenen Stellen | Nachbesetzung bei frühem Abgang, je nach Vertrag |
| Startgebühr plus Provision | kleiner Betrag vorab, Rest bei Besetzung | Betrieben, die das Risiko teilen wollen | anteilige Rückerstattung, wenn niemand passt |
| Pauschale je Zeitraum | monatlicher Festbetrag ohne Pro-Kopf-Provision | Dauerbedarf über mehrere Jahre | laufende Nachbesetzung inklusive |
| Beratung nach Stunden | Stundensatz für Marktsondierung | Betrieben, die den Markt erst prüfen | keine Besetzungsgarantie |
Welches Modell ein Anbieter anbietet, sagt viel über seine Risikobereitschaft aus. Wer den Großteil erst bei erfolgreicher Besetzung berechnet, trägt einen Teil des Risikos mit und hat ein Interesse daran, dass die Person bleibt. Eine Übersicht der Modelle und Leistungsumfänge finden Sie unter Preise und Pakete für die Rekrutierung aus Polen.
Ab wann ist die Festanstellung günstiger als Zeitarbeit?
Nach etwa sechs Monaten kippt die Rechnung. Ab dem siebten Monat kosten kumulierte Überlassungsgebühren in der Regel mehr als Gehalt, Lohnnebenkosten und einmalige Provision zusammen.
Der Unterschied steckt im Vertragsverhältnis. Bei der Direktanstellung schließt die Fachkraft einen regulären Arbeitsvertrag mit Ihrem Betrieb, Sie haben das Weisungsrecht und tragen die Sozialversicherungspflicht. Im Modell der Arbeitnehmerüberlassung liegt der Arbeitsvertrag dagegen bei der Agentur, und Sie zahlen einen laufenden Stundenverrechnungssatz.
Eine Beispielrechnung macht das greifbar. Angenommen, ein Schweißer verdient 22 Euro brutto pro Stunde bei 170 Monatsstunden:
| Position | Arbeitnehmerüberlassung | Direktanstellung |
| Stundensatz | Faktor 1,5 bis 2,0 auf den Bruttolohn, hier Faktor 1,75 und damit 38,50 Euro | 22,00 Euro brutto |
| Monatliche Kosten | rund 6.545 Euro | rund 3.740 Euro plus Arbeitgeberanteil |
| Arbeitgeberanteil Sozialabgaben | in der Marge enthalten | ca. 21,15 Prozent ohne Umlagen (Stand 2026), hier rund 790 Euro |
| Summe pro Monat | rund 6.545 Euro | rund 4.530 Euro |
| Einmalige Provision | entfällt | rund 12.500 Euro bei 27,8 Prozent |
Die Differenz beträgt gut 2.000 Euro monatlich. Damit amortisiert sich die Provision nach rund sechs Monaten, und jeder weitere Monat spart bares Geld.
Wir sehen das bei unseren Kunden immer wieder: Ab dem siebten Monat wird Zeitarbeit zum teuren Provisorium.
Zwei gesetzliche Grenzen verstärken den Effekt. Nach neun Monaten greift der Grundsatz Equal Pay nach § 8 Absatz 4 AÜG, der Verrechnungssatz steigt also weiter. Gilt ein Branchenzuschlagstarifvertrag, erfolgt die Angleichung stufenweise und spätestens nach 15 Monaten. In der Regel endet die Überlassung nach 18 Monaten im selben Entleihbetrieb, denn § 1 Absatz 1b AÜG legt eine Höchstdauer fest, von der Tarifverträge allerdings abweichen können.
Für kurze Projektspitzen bleibt die Überlassung sinnvoll. Geht es um dauerhafte Besetzungen oder um Positionen mit langer Einarbeitung, gewinnt die feste Anstellung klar. Details zum Vergleich finden Sie unter Vorteile der Direktanstellung gegenüber Zeitarbeit.
Selbst rekrutieren oder eine Agentur beauftragen?
Vier Voraussetzungen entscheiden diese Frage. Wer zwei davon nicht intern abdeckt, ist mit einer Agentur besser bedient.
Betriebsgröße. Als Faustregel trägt sich eine eigene Rekrutierungsstruktur ab etwa 50 Mitarbeitern. Kleinere Betriebe mit sporadischem Bedarf lasten sie selten aus.
Häufigkeit. Bei nur wenigen Einstellungen im Jahr bleibt intern kein Wissen hängen, und jeder Prozess beginnt wieder bei null. Wer mehr als zehn Fachkräfte pro Jahr aus Polen einstellt, deckt diesen Faktor intern ab, verhandelt in einer festen Agenturpartnerschaft aber trotzdem bessere Konditionen als bei Einzelaufträgen.
Freie HR-Kapazität. Ohne dediziertes Recruiting-Team bindet die Eigenrekrutierung operative Ressourcen, die an anderer Stelle fehlen. Der Aufwand landet dann bei Menschen, die parallel ihr Tagesgeschäft führen.
Sprache und Marktkenntnis. Ohne polnischsprachige Ansprechpartner scheitern viele Versuche schon an der Ansprache. Stellenanzeigen und Erstgespräche müssen auf Polnisch laufen, sonst erreichen Sie vor allem Kandidaten, die ohnehin Deutsch sprechen. Die meisten qualifizierten Fachkräfte in Polen suchen zudem nicht aktiv, und über klassische Jobportale finden Sie diese Gruppe nicht. Polnische Bewerber erwarten außerdem bereits im Erstgespräch Angaben zu Unterkunft, Anreise und Nettovergütung.
| Kriterium | Eigenrekrutierung | Spezialisierte Agentur |
| Kontrolle über den Prozess | vollständig | geteilt, nach Briefing |
| Aufbauzeit bis zur ersten Besetzung | mehrere Monate, abhängig vom Netzwerkaufbau | vier bis acht Wochen |
| Zugang zu passiven Kandidaten | gering ohne Netzwerk vor Ort | Kern der Leistung |
| Kosten pro Stelle | 4.200 bis 8.500 Euro Rekrutierungskosten | Provision von 20 bis 35 Prozent, dazu reduzierter interner Aufwand |
| Risiko bei Fehlbesetzung | trägt der Betrieb allein | je nach Vertrag Nachbesetzung |
Und wenn die erste Kraft nach drei Monaten wieder geht? Bei Eigenrekrutierung beginnt der gesamte Aufwand erneut, während ein Vertrag mit Nachbesetzungsklausel den zweiten Anlauf abdeckt.
Woran erkennen Sie eine seriöse Agentur aus Polen?
Der erste Prüfpunkt ist die Lizenz. Polnische Arbeitsagenturen müssen im Krajowy Rejestr Agencji Zatrudnienia, kurz KRAZ, eingetragen sein. Ohne diesen Eintrag arbeitet eine Agentur illegal, unabhängig davon, wie professionell ihre Website wirkt.
Die Prüfung dauert zwei Minuten. Im öffentlichen KRAZ-Register geben Sie den Firmennamen ein und sehen sofort, ob eine gültige Registrierung vorliegt und welche Leistungen sie abdeckt. Gastamo ist dort unter der Nummer 27119 eingetragen, Markeninhaber ist Kapigo.
Ein klares Warnsignal ist die Vorkasse ohne definierte Leistungsgarantie. Wer den vollen Betrag verlangt, bevor ein einziger Kandidat vorgestellt wurde, hat kein Interesse am Ergebnis. Fehlen zusätzlich schriftliche Vertragsunterlagen, suchen Sie besser weiter.
Über die Lizenz hinaus zählen Preistransparenz, kontaktierbare Referenzen deutscher Betriebe, dokumentierter Datenschutz nach DSGVO und zweisprachige Ansprechpartner auf beiden Seiten. Diese Kriterien für die Auswahl einer polnischen Arbeitsagentur haben wir an anderer Stelle im Detail aufgeschlüsselt.
Wie läuft die Rekrutierung Schritt für Schritt ab?
Von der Anfrage bis zum ersten Arbeitstag vergehen bei professioneller Steuerung vier bis acht Wochen. Der Prozess gliedert sich in vier Phasen mit klar definierten Ergebnissen.
Phase 1, Bedarf und Profil (Woche 1). Sie legen Anzahl, Qualifikation, Einsatzort und Budget fest. Das Stellenprofil entsteht zweisprachig und enthält genau die Angaben, die polnische Bewerber im Erstgespräch erwarten. Fehlt diese Klarheit, drohen Fehlbesetzungen, deren Kosten je nach Position von drei Monatsgehältern bis zum Dreifachen des Jahresgehalts reichen.
Phase 2, Suche und Vorauswahl (Woche 2 bis 4). Eine Stellenanzeige allein reicht in dieser Phase nicht. Die gezielte Ansprache läuft über polnische Branchennetzwerke, regionale Fachforen und Empfehlungen. Zertifikate und Berufserfahrung werden vor der Vorstellung geprüft, Erstgespräche laufen auf Polnisch. Sprachkenntnisse gehören ebenfalls in diese Phase, und zwar belastbar: anerkannte Zertifikate wie telc oder das Goethe-Zertifikat auf Niveau B1 oder B2, ergänzt um ein strukturiertes Gespräch. Selbsteinschätzungen im Lebenslauf taugen dafür nicht.
Phase 3, Gespräche und Vertrag (Woche 4 bis 5). Zweitgespräche finden per Videocall oder vor Ort statt, bei Bedarf mit Dolmetscher. Der Arbeitsvertrag folgt deutschem Recht. Eine zweisprachige Fassung ist keine gesetzliche Pflicht, aber eine faktische Notwendigkeit: Ohne sie versteht die Fachkraft Kündigungsfristen, Arbeitszeit und Gehaltsbestandteile nicht vollständig. Im Streitfall vor einem deutschen Arbeitsgericht ist ohnehin die deutsche Fassung maßgeblich. Unklare Klauseln zur Probezeit sind der häufigste Grund für Konflikte in den ersten Monaten.
Phase 4, Anreise und Einarbeitung (Woche 5 bis 8). Eine Arbeitserlaubnis entfällt, weil Polen zur EU gehört. Nach der Einreise folgen Wohnsitzanmeldung, Steuer-Identifikationsnummer und die Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Ein fester Ansprechpartner im Team und eine Sicherheitsunterweisung auf Polnisch senken die Zahl der frühen Abgänge spürbar.
Noch ein Wort zur Zeitrechnung. Bei Agenturen mit eigenem Netzwerk in Polen liegen erste passende Profile oft schon nach sieben bis vierzehn Tagen vor. Die genannten vier bis acht Wochen beziehen sich dagegen auf den ersten Arbeitstag.
Welche Pflichten bleiben bei Ihnen als Arbeitgeber?
Die Agentur sucht und prüft die Kandidaten, angestellt wird die Fachkraft bei Ihnen. Sozialversicherungsanmeldung, Anerkennungsverfahren und die Formalitäten nach der Einreise bleiben deshalb in Ihrem Haus.
Am Anfang steht die Zuordnung des Beschäftigungsmodells. Bei einer Direktanstellung gelten deutsches Arbeitsrecht, Mindestlohngesetz und Arbeitszeitgesetz uneingeschränkt, und Sie melden den Arbeitnehmer bei der deutschen Sozialversicherung an. Eine A1-Bescheinigung brauchen Sie dabei nicht, denn sie betrifft ausschließlich die Entsendung durch einen polnischen Arbeitgeber. Nach Artikel 11 Absatz 1 der EU-Verordnung 883/2004 unterliegt eine Person ohnehin den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats.
Die Verwechslung von Direktanstellung und Entsendung ist der häufigste Fehler in der Praxis. Wird ein direkt angestellter Mitarbeiter nicht in Deutschland gemeldet, drohen Nachzahlungen, Bußgelder und persönliche Haftung der Geschäftsführung. Bei vorsätzlichem Vorenthalten von Beiträgen sieht § 266a StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Arbeitet jemand in beiden Ländern, klärt die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland, kurz DVKA, welches System zuständig ist.
Weniger offensichtlich ist die Frage der Qualifikation. Nicht jeder Abschluss braucht ein Anerkennungsverfahren. Bei nicht reglementierten Berufen wie CNC-Fräser, Lagerlogistiker oder Industriemechaniker genügt die tatsächliche Qualifikation. Reglementierte Tätigkeiten dagegen, etwa im Elektrohandwerk oder beim Schweißen nach EN ISO 9606, erfordern die formale Anerkennung, bevor die Arbeit aufgenommen werden darf. Ob ein Abschluss vergleichbar ist, prüfen Sie in der anabin-Datenbank der Kultusministerkonferenz; zur zuständigen Stelle führt das Portal anerkennung-in-deutschland.de.
Das formale Verfahren läuft je nach Beruf über die IHK FOSA oder die zuständige Handwerkskammer. Gesetzlich muss die Stelle innerhalb von drei Monaten ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen entscheiden, so schreibt es § 6 Absatz 3 BQFG vor. In der Praxis dauert es wegen der Antragszahlen häufig länger. Die Gebühren liegen zwischen 100 und 600 Euro, und bundesweit werden rund 98 Prozent der Anerkennungsanträge positiv beschieden, so das Anerkennungsmonitoring des Bundesinstituts für Berufsbildung für das Berichtsjahr 2023. Weil das Verfahren mehrere Monate binden kann, klären Sie die Einordnung vor der Suche, nicht erst nach der Zusage.
Bleiben noch die Formalitäten nach der Einreise. Anmeldung beim Bürgeramt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug, Steuer-Identifikationsnummer, Krankenversicherung und Bankkonto hängen voneinander ab und blockieren sich, wenn die Reihenfolge nicht stimmt. Welche Unterlagen wann gebraucht werden, listet unsere Checkliste der Unterlagen für Mitarbeiter aus Polen auf.
Häufige Fragen zur Rekrutierung aus Polen
Zeitlich unbegrenzt. Seit Mai 2011 gilt die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit für polnische Staatsangehörige uneingeschränkt, eine Arbeitserlaubnis oder ein Visum ist nicht erforderlich. Anders als bei Fachkräften aus Drittstaaten, deren Visumverfahren mehrere Monate dauern, greift die Freizügigkeit sofort. Befristungen ergeben sich allein aus dem Arbeitsvertrag, nicht aus dem Aufenthaltsrecht.
Bei Anstellung in einem deutschen Betrieb gilt deutsches Recht vollständig. Das umfasst den Mindestlohn ebenso wie Arbeitszeitgesetz, Kündigungsschutz und Urlaubsanspruch, und die Sozialversicherung läuft über das deutsche System. Anders liegt der Fall nur bei Entsendung durch einen polnischen Arbeitgeber, denn dann bleibt die Person im polnischen System versichert und benötigt eine A1-Bescheinigung.
Ja, allerdings unter strengen Bedingungen. Überlässt eine polnische Firma Personal, braucht sie eine deutsche Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Handelt es sich um einen echten Werkvertrag, gelten Meldepflichten bei der Zollverwaltung und die Bürgenhaftung des Generalunternehmers für Mindestlohnverstöße der gesamten Kette. Die Direktanstellung umgeht beide Konstruktionen.
Am zuverlässigsten am fehlenden KRAZ-Eintrag, an Vorkasse ohne Leistungsgarantie und an Referenzen, die sich nicht kontaktieren lassen. Der Registereintrag allein reicht als Prüfung allerdings nicht aus. Das Verzeichnis zeigt Firmennamen, Registernummer und zugelassenen Leistungsumfang, sagt aber nichts über Zahlungsmoral oder Bearbeitungszeiten. Ergänzen Sie die Abfrage um einen Blick ins polnische Handelsregister KRS, wo Gründungsdatum, Geschäftsführung und laufende Insolvenzverfahren einsehbar sind.
Die Provision liegt in Deutschland bei 20 bis 35 Prozent des Bruttojahresgehalts. Rekrutierungskosten pro besetzter Stelle liegen im Schnitt bei 4.200 bis 8.500 Euro, bei eigener Suche im Ausland zuzüglich Reisen und Übersetzungen. Der Vergleich entscheidet sich deshalb nicht am Preisschild, sondern an der Zahl der Einstellungen pro Jahr und an den intern verfügbaren Ressourcen.



