Die 4-Tage-Woche: Ein Zukunftsmodell für die Baubranche und das Handwerk?

Vier Tage arbeiten am Bau und im Handwerk: welche Modelle Arbeitszeitgesetz und BRTV erlauben und wann sie sich rechnen.

Inhaltsverzeichnis

    Eine 4-Tage-Woche ist im Handwerk rechtlich möglich, solange der Betrieb das Arbeitszeitgesetz und am Bau zusätzlich den Bundesrahmentarifvertrag einhält. Ob sie sich rechnet, hängt von Baustellen, Kundendienst und Fahrzeiten ab. Ein Bauunternehmen mit Kolonne im Firmenbus steht dabei vor anderen Fragen als ein Elektriker mit festen Kundenterminen.

    Kurz gefasst: Für die 4-Tage-Woche gibt es zwei Grundmodelle: dieselben Stunden auf vier Tage verteilt oder weniger Stunden pro Woche. Bei vier Tagen à zehn Stunden lässt das Arbeitszeitgesetz keinen Raum für Überstunden. Am Bau ist ein freier Tag in jeder Sommerwoche nur mit einem Arbeitszeitkonto über zwölf Monate möglich.

    Was bedeutet die 4-Tage-Woche im Handwerk?

    Die 4-Tage-Woche im Handwerk heißt, dass Beschäftigte an vier statt an fünf Tagen arbeiten. Offen ist damit noch, ob die Wochenarbeitszeit gleich bleibt oder sinkt, und davon hängen Lohn, Personalbedarf und Rechtslage ab. Zwei Modelle stehen zur Wahl:

    • Umverteilung – die bisherige Wochenarbeitszeit verteilt sich auf vier längere Tage, der Lohn bleibt gleich
    • Verkürzung – die Wochenarbeitszeit sinkt, zum Beispiel von 40 auf 32 Stunden, mit oder ohne Lohnausgleich

    Die Verkürzung ändert den vereinbarten Arbeitsumfang und damit den Arbeitsvertrag. Bei der Umverteilung bleibt der Vertrag in diesem Punkt unberührt; die Länge der einzelnen Arbeitstage begrenzen dann das Arbeitszeitgesetz und in der Baubranche der Tarifvertrag.

    Daneben gibt es Mischformen, etwa den Wechsel zwischen Vier- und Fünf-Tage-Wochen, den am Bau der tarifliche Zwei-Wochen-Ausgleich im Sommer ermöglicht.

    Wie viele Stunden dürfen Mitarbeiter bei einer 4-Tage-Woche arbeiten?

    Bei einer 4-Tage-Woche dürfen Mitarbeiter höchstens zehn Stunden am Tag arbeiten. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt werktäglich acht Stunden, zehn nur dann, wenn acht Stunden werktäglich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).

    Beim Modell mit vier Tagen à zehn Stunden ist der Durchschnitt von acht Stunden nach Einschätzung der Bau-Arbeitgeberverbände ZDB und HDB bereits in derselben Woche eingehalten. Jede Minute über zehn Stunden verstößt jedoch gegen das Gesetz, sodass an diesen Tagen keine Überstunden möglich sind.

    Zu den zehn Stunden kommt die Pause. Wer mehr als neun Stunden arbeitet, braucht insgesamt 45 Minuten (§ 4 ArbZG), der Tag im Betrieb dauert also mindestens zehn Stunden und 45 Minuten. Bis zum nächsten Arbeitsbeginn müssen elf Stunden Ruhezeit liegen.

    Bei den Fahrzeiten kommt es darauf an, wer fährt und wohin. Fahrten zum ersten und vom letzten Kunden sind im Außendienst vergütungspflichtige Arbeit, so das Bundesarbeitsgericht am 18. März 2020 (5 AZR 36/19). Am Bau beginnt die tarifliche Arbeitszeit dagegen an der Arbeitsstelle. Nach Auffassung von ZDB und HDB ist die Fahrt im Firmenbus für Mitfahrer, die im Betrieb nur zusteigen, deshalb keine Arbeitszeit, für den Fahrer aber schon. Bei je einer Stunde Hin- und Rückfahrt bleiben dem Fahrer höchstens acht Stunden auf der Baustelle, den Mitfahrern bis zu zehn. Wer sitzt dann am Steuer, wenn die Kolonne den vollen Tag nutzen soll?

    Zur Zeiterfassung ist der Betrieb doppelt verpflichtet. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitgeber seit einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 erfassen (1 ABR 22/21). Stunden über dem Achtstundentag sind zusätzlich nach § 16 Abs. 2 ArbZG aufzuzeichnen.

    Was gilt am Bau nach dem Bundesrahmentarifvertrag?

    Am Bau regelt der allgemeinverbindliche Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) die Arbeitszeit gewerblicher Arbeitnehmer, und zwar in allen Betrieben seines Geltungsbereichs, auch ohne Tarifbindung. Im Jahresdurchschnitt sind es 40 Stunden pro Woche, verteilt nach Jahreszeit:

    • Winterarbeitszeit (Januar bis März, Dezember) – 38 Stunden, montags bis donnerstags 8 und freitags 6 Stunden
    • Sommerarbeitszeit (April bis November) – 41 Stunden, montags bis donnerstags 8,5 und freitags 7 Stunden

    Für die 4-Tage-Woche bietet der Tarifvertrag zwei Wege. Beim Arbeitszeitausgleich innerhalb von zwei Wochen lässt sich im Winter jede Woche ein Tag freigeben, im Sommer nur jede zweite. Verteilt auf vier Tage würden die 41 Sommerstunden die Zehn-Stunden-Grenze des Arbeitszeitgesetzes überschreiten.

    Einen freien Tag in jeder Woche des Jahres erlaubt erst die „große Flex“ nach § 3 Nr. 1.4 BRTV. Die Arbeitszeit wird dabei über zwölf Monate verteilt, der Monatslohn verstetigt und die Differenz auf einem Ausgleichskonto verbucht. Eingeführt wird die große Flex per Betriebsvereinbarung, ohne Betriebsrat per Einzelvereinbarung. Nutzt ein Baubetrieb keinen der beiden Wege, sind alle Stunden über der tariflichen Tagesarbeitszeit zuschlagspflichtig. Die Hinweise von ZDB und HDB zur 4-Tage-Woche im Baugewerbe erläutern beide Varianten und rechnen den Zwei-Wochen-Ausgleich an Beispielwochen vor.

    Mit der Umstellung ändert sich auch der Urlaub. Gewerbliche Arbeitnehmer erhalten nach BRTV 30 Urlaubstage im Jahr; wer an vier statt fünf Tagen arbeitet, hat Anspruch auf 24. Melden Sie der Urlaubskasse ULAK der SOKA-BAU die Umstellung, sonst rechnet die Kasse weiter mit der Fünf-Tage-Woche.

    Weitere Pflichten beim Einsatz gewerblicher Arbeitnehmer fasst der Beitrag darüber zusammen, welche Beschäftigungsmodelle für polnische Bauarbeiter erlaubt sind.

    Für welche Handwerksbetriebe lohnt sich die 4-Tage-Woche?

    Die 4-Tage-Woche lohnt sich vor allem für Betriebe, deren Aufträge sich in ganzen Tagen planen lassen, etwa Montage und Baustellen mit festen Kolonnen. Im Kundendienst ist sie schwerer umzusetzen. Wer Wartungsverträge oder einen Notdienst anbietet, muss den freien Tag im Team staffeln, damit der Betrieb an fünf Tagen erreichbar bleibt. Was passiert, wenn am freien Tag die Heizung eines Stammkunden ausfällt?

    Hinzu kommt bei Arbeiten auf dem Dach oder im Graben die körperliche Belastung eines Zehn-Stunden-Tages. Verzögert sich ein Arbeitsschritt, bleibt er mangels Spielraum für Überstunden bis zum nächsten Arbeitstag liegen, unter Umständen über den freien Tag hinweg.

    AspektUmverteilung (4 × 10 Stunden)Verkürzung (weniger Stunden)
    Wochenarbeitszeitbleibt gleichsinkt, Arbeit muss neu verteilt werden
    Lohnkosten je Stundebleiben gleich, am Bau nur mit Zwei-Wochen-Ausgleich oder „großer Flex“steigen bei vollem Lohnausgleich
    Belastung pro Tagsteigtbleibt gleich bei acht Stunden am Tag
    Überstunden an Arbeitstagennicht möglichim Rahmen des Arbeitszeitgesetzes möglich
    Fahrzeitenknapp, vor allem für Fahrerkaum ein Engpass

    Wer Personal sucht, sollte die Wünsche der Beschäftigten trotzdem kennen. In einer 2023 veröffentlichten Befragung der Hans-Böckler-Stiftung wünschten sich rund 81 Prozent der Vollzeitbeschäftigten eine 4-Tage-Woche mit kürzerer Arbeitszeit. Allerdings wollten 73 Prozent aller Befragten sie nur bei gleichem Lohn, 8 Prozent auch mit weniger Geld. Gefragt wurde nach weniger Stunden, über vier Tage à zehn Stunden sagt die Befragung nichts.

    Die deutsche Pilotstudie, die nicht auf das Handwerk zugeschnitten war, startete im Februar 2024, lief sechs Monate und wurde von der Universität Münster begleitet. Von 45 Organisationen blieben 41 bis zum Ende, über 70 Prozent wollten weitermachen. Stress und Burnout-Symptome gingen zurück, Umsatz und Gewinn unterschieden sich nicht signifikant vom Vorjahr.

    Bei der Verkürzung fehlt dem Betrieb Arbeitsvolumen, das bei voller Auftragslage jemand leisten muss. Wer diese Lücke dauerhaft schließen will, plant zusätzliche Fachkräfte für Bau und Handwerk aus Polen in Direktanstellung ein.

    Wie führen Sie die 4-Tage-Woche im Betrieb ein?

    Die 4-Tage-Woche führen Sie schrittweise ein, mit einer befristeten Testphase und klaren Regeln für Team und Kunden.

    1. Modell wählen – Umverteilung oder Verkürzung, abhängig von Auftragslage und Personaldecke
    2. Rechtsrahmen prüfen – Arbeitszeitgesetz, am Bau den BRTV, bei Verkürzung den Arbeitsvertrag
    3. Betriebsrat und Belegschaft einbinden – freien Tag, Vertretung und Erreichbarkeit schriftlich regeln
    4. Kunden informieren – Notdienst und Ansprechpartner am freien Tag benennen
    5. Testphase starten – für einen festen Zeitraum, mit Zeiterfassung und vereinbarten Kennzahlen
    6. Ergebnisse auswerten – Termintreue, Überstunden, Krankmeldungen und Rückmeldungen der Kunden vergleichen

    Legen Sie die Kennzahlen fest, bevor der erste freie Tag kommt. Vergleichen Sie sie mit den Werten derselben Monate des Vorjahres. Bleibt das Ergebnis hinter den Erwartungen zurück, lässt sich das Modell anpassen, zum Beispiel mit einem freien Tag nur im Winter.

    Wird die 4-Tage-Woche zum Zukunftsmodell?

    Ob die 4-Tage-Woche zum Zukunftsmodell wird, entscheidet jeder Handwerksbetrieb selbst, denn eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Beim Arbeitszeitgesetz plant die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit. Dieselbe Umstellung fordern ZDB und HDB in ihren Hinweisen von 2024 gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit bei gleichem Entgelt stehen die beiden Verbände dort kritisch gegenüber.

    Nach dem Referentenentwurf vom Juni 2026 soll die wöchentliche Grenze nur über Tarifverträge oder darauf beruhende Betriebsvereinbarungen möglich sein. Wo kein Tarifvertrag eine solche Wochengrenze vorsieht, bliebe es danach bei zehn Stunden am Tag. Die Änderung ist noch nicht in Kraft (Stand September 2026). Schon heute können nicht tarifgebundene Betriebe im Geltungsbereich eines Tarifvertrags dessen Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz übernehmen (§ 7 Abs. 3 ArbZG). Das geschieht per Betriebsvereinbarung oder, wo kein Betriebsrat besteht, per schriftlicher Vereinbarung mit dem Mitarbeiter.

    Häufige Fragen zur 4-Tage-Woche im Handwerk

    Wie viele Urlaubstage gibt es bei einer 4-Tage-Woche?

    Bei einer 4-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 16 Urlaubstage im Jahr. Das Bundesurlaubsgesetz sieht 24 Werktage vor und bezieht sie auf sechs Werktage pro Woche, bei fünf Arbeitstagen ergibt das 20 Urlaubstage. So rechnet das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 19. März 2019 (9 AZR 315/17). Wechselt das Modell im Laufe des Jahres, wird der Urlaub für jeden Zeitabschnitt getrennt berechnet. Die Regeln, nach denen Sie als Arbeitgeber einen Teil dieser Urlaubstage verplanen dürfen, stehen im Beitrag zur Urlaubsplanung durch den Arbeitgeber.

    Haben Mitarbeiter ein Recht auf die 4-Tage-Woche?

    Nein. Einen Anspruch auf die 4-Tage-Woche gibt es nicht. Nach § 8 TzBfG können Mitarbeiter aber verlangen, ihre Arbeitszeit zu verringern, und dabei eine Verteilung der übrigen Stunden wünschen, also auch auf vier Tage. Vier Tage à zehn Stunden bei gleicher Wochenarbeitszeit lassen sich auf diesem Weg nicht durchsetzen. Der Anspruch nach § 8 TzBfG setzt ein Arbeitsverhältnis von mehr als sechs Monaten voraus und einen Arbeitgeber, der in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Auszubildende zählen dabei nicht mit. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform vorliegen. Ablehnen dürfen Sie ihn nur aus betrieblichen Gründen. Lehnen Sie ihn nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform ab, gilt er als angenommen.

    Welcher Tag ist bei der 4-Tage-Woche frei?

    Welcher Tag frei ist, schreibt kein Gesetz vor. Grundsätzlich legt der Arbeitgeber die Verteilung der Arbeitszeit im Rahmen des Arbeitsvertrags über sein Weisungsrecht nach § 106 GewO fest. Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er dabei mit, soweit kein Gesetz und kein Tarifvertrag die Frage regelt. Das betrifft nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, die Pausen und die Verteilung auf die Wochentage. Am Bau verlangt der Tarifvertrag für eine abweichende Verteilung das Einvernehmen mit dem Betriebsrat oder, ohne Betriebsrat, mit dem einzelnen Mitarbeiter.

    Kamil Kmiecik

    Gründer und Geschäftsführer von Gastamo Job Service. Seit über zehn Jahren vermittelt er polnische Fachkräfte an Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz - ausschließlich in Direktanstellung. Er spricht Deutsch, Polnisch und Englisch und kennt das deutsche Arbeitsrecht aus der täglichen Vermittlungspraxis.